Schussfestigkeitsprüfung bestanden

MAX hat die Schussfestigkeitsprüfung bestanden. Es ist die erste jagdliche Prüfung, bei der er beweisen muss, dass er schussfest ist. Die bestandene Schussfestigkeitsprüfung ist ein Teil der Voraussetzung für die Teilnahme an allen jagdlichen Prüfungen, egal ob Anlage oder Gebrauch. 

v.links: Richter : F.Mergler, Hundeführer: Gerhard Fischer, 1.BDK-Vorsitzender Torsten Erlenmeier

Anlässlich der Stöberprüfung der Sektion Augsburg (DTK/BDK) wurde Max von meinen Richterkollegen Krammer und Mergler auf die Schussfestigkeit geprüft, die er ohne Probleme bestand. Nun kann es weitergehen mit jagdlichen Prüfungen.

Bei der Schussfestigkeitsprüfung (Sfk) gem. PO DTK i.V. PO JGHV wurde  die Prüfung durchgeführt. Der zunächst angeleinte Hund wird geschnallt und voran geschickt. Hat sich der Hund ca. 30 m vom Hundeführer/Schützen entfernt, erfolgen zwei Schrotschüsse. Der Hund darf keinerlei Angstreaktion zeigen.